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Dein HF-Studium von A bis Z

A

Absenzen
Ablauf
Bei einer unvorhergesehenen Absenz melden Sie diese bitte einer Studienkollegin/einem Studienkolleg, sowie Ihrer zuständigen Lehrperson laut Stundenplan per E-Mail.
An einem Prüfungstag muss die Abmeldung zwingend vor Prüfungsbeginn erfolgen
und mit einem Arztzeugnis belegt werden.

Vorgaben
Wer mehr als 10 % des Unterrichts versäumt, hat das Semester nicht bestanden. Das Fernbleiben vom Unterricht sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen. Die entsprechenden Reglemente finden Sie auf der Website des ZAG unter „Aktivierung HF / Formulare und Reglemente“.

Stand der Absenzen
Ihr persönlicher Stand der Absenzen kann in „ZAG Tools“ eingesehen werden.

Administration
Zu folgenden Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeitende in der Schuladministration wenden:

Adressänderungen
Die Adressänderungen können per E-Mail an hf@zag.zh.ch gemeldet werden.

Ausbildungsbestätigungen
Eine detaillierte Ausbildungsbestätigung erhalten Sie bei Austritt. Darauf finden Sie eine Übersicht Ihrer absolvierten Ausbildungsinhalte.
Die einfache Ausbildungsbestätigung können Sie per E-Mail an hf@zag.zh.ch in Auftrag geben (z.B. für die Kinderzulage).

Diplom
Das Diplom wird Ihnen nach bestandenem Qualifikationsverfahren und erfolgter Registrierung nach Hause geschickt.

Dispensen
Das Formular „Dispensationsgesuch“ kann am Empfang bezogen oder auf der Website des ZAG heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular müssen Sie der „Programmleitung Aktivierung HF“ mindestens zwei Wochen vor der Absenz zukommen
lassen. Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Bestätigung über den jeweiligen Entscheid.

Zu den zu beantragenden Dispensen zählen:

  • Jugend und Sport
  • Dienstverschiebung
  • ausserordentlicher Urlaub
  • Bewilligung Nebenbeschäftigung: Falls Sie, während der Theoriesemester einer Nebenbeschäftigung nachgehen,
    müssen Sie das Formular „Gesuch Nebenbeschäftigung“ bei der Schuladministration HF abgeben. Bei einer Nebenbeschäftigung während der Praktika müssen Sie das Gesuch bei Ihrem zuständigen Praktikumsbetrieb einreichen. Das
    Formular können Sie auf der Website des ZAG unter „Aktivierung HF / Formulare und Reglemente“ herunterladen.

Ersatz verlorener Unterlagen
Alle verlorenen Unterlagen können bei der Schuladministration HF gegen eine Gebühr
nachbestellt werden. Die Dokumente müssen am Empfang abgeholt werden. Die Herausgabe findet nach der Gebührenzahlung statt.

Legitimationskarte
Die Legitimationskarte erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung. Bei Verlust gelten die in
der Hausordnung aufgeführten Gebühren.

Arbeitsfelder
In der Ausbildung eignen Sie sich das nötige Grundlagenwissen an, welches Sie
befähigt, in allen Tätigkeitsbereichen der Aktivierung zu arbeiten. Dies sind vorwiegend:

  • Alterszentren
  • Psychiatrien
  • Tagesheime und Tageskliniken
  • Behindertenwohnheime.

Ausbildungsverlauf
Den detaillierten Ausbildungsverlauf Ihres Studienganges finden Sie auf der Website
des ZAG unter „Höhere Berufsbildung / Aktivierung HF / Ausbildungsverlauf“. Anpassungen der Daten können sich im Verlauf der Ausbildung ergeben. Es gilt für Sie jeweils die aktuelle Version zu Beginn des laufenden Semesters.

B

Beratung am ZAG
Das ZAG-Beratungsteam steht Ihnen bei Fragen in beruflichen und persönlichen Belangen zur Verfügung.
–> MEHR INFOS

Bibliothek
Die Fachbibliothek des ZAG ist Mitglied der SLSP (Swiss Library Service Plattform)
und öffentlich zugänglich.
–> MEHR INFOS

Blended Learning
Im Blended Learning (gemischte Lehr- und Lernform) werden Sie auf der webbasierten
Lernplattform eZAG die notwendigen Unterlagen und Angaben finden, welche Sie für
Ihr selbstgesteuertes Lernen benötigen.
Das Blended Learning bietet Ihnen im eZAG die Möglichkeit, orts- und zeitunabhängig
die Lerninhalte zu erarbeiten, zu vertiefen sowie Ihren Lernstand zu überprüfen.

D

Drucken und Kopieren
Alle Studierenden erhalten pro Person und Semester ein Guthaben von CHF 30.00 für
das Drucken und Kopieren an den Multifunktionsgeräten (MFP) zur Verfügung gestellt.
Dieses Guthaben wird automatisch beim Eintritt und jeweils am 1. März und 1. September auf CHF 30.00 aufgeladen. Ist das Guthaben aufgebraucht, wird das Kopieren
und Drucken bis zum nächsten Aufladen kostenpflichtig.
Damit Sie Zugriff auf die MFP-Geräte haben, müssen Sie einen persönlichen PIN generieren. Entsprechende Anleitungen finden Sie im eZAG-Kurs „Digitale Infrastruktur
nutzen am ZAG – Drucken mit PIN“. Dort finden Sie auch Anweisungen, wie Sie die
Druckaufträge an das Gerät senden müssen.

E

Eintrittsuntersuchung / Impfungen
Für die definitive Aufnahme in den Bildungsgang Aktivierung HF am ZAG ist die Abklärung der vertrauensärztlichen Untersuchung in der Poliklinik des Kantonsspitals Winterthur (KSW) notwendig. Falls der Vertrauensarzt vom KSW Ihnen die Bestätigung
aufgrund der eingereichten Unterlagen zum Impfstatus nicht erteilen kann, werden Sie
im Verlauf des ersten Semesters zur Eintrittsuntersuchung und Kontrolle Ihres Impfstatus ins KSW aufgeboten.
Die Auffrischung Ihres Impfstatus können Sie auch beim Hausarzt durchführen lassen.
Wenn Sie die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie auch der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich nicht erfüllen und die Komplettierung des Impfschutzes auch nach ausführlicher Aufklärung verweigern, besteht keine vollständige
Impfimmunität und wir müssen prüfen, ob Sie die festgelegten Kompetenzen gemäss
Rahmenlehrplan in der Praxis uneingeschränkt erwerben können.
E-Mail / Webmail
Sie erhalten bei Ausbildungsbeginn eine persönliche M365-Lizenz und somit auch eine
E-Mail-Adresse des ZAG. Sie sind verpflichtet, Ihre E-Mails mehrmals wöchentlich abzurufen.
Nach Abschluss der Ausbildung werden die entsprechenden Daten auf allen IT-Plattformen am ZAG gelöscht (eZAG, M365 usw.). Das heisst, dass diese bei Bedarf vor
Ausbildungsende rechtzeitig auf ein externes Speichermedium zu sichern sind.
Auf der Website des ZAG finden Sie auf der Startseite den Zugang rechts oben unter
„Intern / Webmail Outlook M365“.

F

Ferien
Die Studierenden der Aktivierung HF erhalten pro Ausbildungsjahr je nach Anstellungsbedingungen vier bis fünf Wochen Ferien.
Ferien sind in Absprache mit der Praktikumsinstitution während den unterrichtsfreien
Wochen zu beziehen (siehe Ausbildungsverlauf).

Frühjahrssemester
Im Frühjahr starten die Bildungsgänge mit den Theoriesemestern grundsätzlich in der
Jahreswoche 12.

H

Hausordnung
In der Hausordnung sind die Regeln aufgeführt, damit an unseren Standorten in einer
entspannten und angenehmen Atmosphäre gelernt und gelehrt werden kann.
Sie sind verpflichtet, die Hausordnung sowie die Ergänzung zur Hausordnung innerhalb der ersten 30 Tage am ZAG zu lesen. Nach dieser Frist werden die Lehrpersonen
die Lesebestätigung schriftlich einholen.
Die Hausordnung ist auf der Website des ZAG unter „Mein ZAG / Meine Schule / Regeln und Pflichten / Unsere Regeln“ zu finden.

Herbstsemester
Im Herbst starten die Bildungsgänge mit den Theoriesemestern grundsätzlich in der
Jahreswoche 38.

L

Laptop
Die Digitalisierung des Unterrichts und das Lernen mit e-Lehrmitteln bedingt im Unterricht und zu Hause den Zugang zu einem persönlichen Computer. Für das Lernen ist
deshalb ein privates Gerät anzuschaffen.
Das ZAG bietet hierzu ein „drahtloses Netzwerk“ an, welches Ihnen ermöglicht sich an
jedem Ort im ZAG ins Internet und somit auch in die webbasierten Softwarelösungen
des ZAG einzuloggen.

Lernprozessbegleitung
In den Unterrichten zur Lernprozessbegleitung setzen Sie sich intensiv mit dem Thema
Lernen auseinander. Durch diese Auseinandersetzung werden Sie in der Lage sein,
Lernziele bezüglich Ihres persönlichen Lernprozesses zu erkennen, zu definieren und
im Verlauf der Ausbildung diese Ziele zu erreichen.
Verschiedene Arten von Reflexionen sind zentral im Unterricht.
Während den Praktika sind die Berufsbildnerinnen / Berufsbildner der jeweiligen Praktikumsinstitutionen für sie zuständig.
Bei Problemen und Unklarheiten stehen Ihnen während der Praktika die / der „Studiengangsverantwortliche“, die „Verantwortliche Mentorat Praxis“, sowie die „Verantwortliche Zusammenarbeit Institutionen“ zur Verfügung (siehe Kontakte).

Lohnempfehlungen
Die Studierenden stehen in einem Ausbildungsverhältnis mit dem ZAG. Während der
Praktika erhalten die Studierenden eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung
richtet sich nach der Empfehlung der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich
(OdA G Zürich). Die Angaben hierfür finden Sie auf der Website der OdA G Zürich unter „www.oda-g-zh.ch“.
Studierende HF sind über die gesamte Dauer der Ausbildung respektive während
eines Teils davon Mitarbeitende einer Praktikumsinstitution. In die arbeitsrechtlichen
und sozialversicherungstechnischen Leistungen sind sie in der jeweiligen Praktikumsinstitution eingebunden.

M

Militär
Ihre Aufgebotsdaten für die Dienstpflicht sowie Dienstverschiebungsmöglichkeiten können Sie auf der Website „www.vtg.admin.ch“ einsehen. Bitte teilen Sie diese Daten Ihrer Studiengangsbegleitung gleich zu Beginn eines Semesters mit. Ebenfalls müssen
Sie Ihre Praktikumsinstitution über die Aufgebotsdaten in Kenntnis setzen. Dienstverschiebungsgesuche sind frühzeitig der „Programmleitung Aktivierung HF“ mitzuteilen.

P

Passwort
Für den Zugang zum eZAG sowie zum Webmail erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung
ein Passwort. Dieses muss beim ersten Login geändert werden. Ein sicherheitsbewusster Umgang mit dem Passwort wird vom ZAG vorausgesetzt. Wir verweisen hierbei auf die Allgemeinen Nutzungsrichtlinien des ZAG (ANRL) vom 01.09.2023 welche
auf der Website des ZAG unter „MyZAG / Fragezeichen / About“ einsehbar sind. Bei
Verlust melden Sie sich bei der „Programmleitung Aktivierung HF“.

Pflichtliteratur Aktivierung HF
Bei Beginn der Ausbildung wird Ihnen mitgeteilt, welche Literatur Sie während Ihrer
Ausbildung benötigen. Der Verkauf wird innerhalb der ersten Ausbildungstage am ZAG
organisiert. Die angegebene Literatur verwenden die Lehrpersonen in Ihrem Unterricht
und geben Ihnen hierzu keine Kopien aus.

Praktikum
Parallel zur schulischen Ausbildung sind Sie während der ganzen Ausbildung zu 50 %
in einer Praktikumsinstitution. Innerhalb der Ausbildung wechseln Sie mindestens einmal die Praktikumsinstitution.
Während der Zeit des Praktikums werden Sie von einer / einem Bildungsverantwortlichen bzw. Berufsbildnerin / Berufsbildner im Erreichen Ihrer Kompetenzen begleitet,
unterstützt und beurteilt.
Bei Problemen und Unklarheiten stehen Ihnen während der Praktika Ihre Studiengangsbegleitung sowie die „Verantwortlichen Zusammenarbeit Institutionen“ zur Verfügung (siehe Kontakte).

Promotionsordnung
In der Promotionsordnung sowie der Ergänzung zur Promotionsordnung werden die
Promotionsbedingungen für Prüfungen innerhalb des Studiums sowie das abschliessende Qualifikationsverfahren geregelt. Diese finden Sie auf der Website des ZAG unter „Höhere Fachschule / Aktivierung HF / Formulare und Reglemente“.

Prüfungswesen
Das Prüfungswesen und das abschliessende Qualifikationsverfahren der Aktivierung
HF werden in der Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF / zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen geregelt (verfügbar auf der Website des ZAG unter „Höhere Fachschule / Aktivierung HF / Formulare und Reglemente“).

Prüfungsnachweise
Alle Module eines Semesters müssen promotionswirksam abgeschlossen werden.
Hierfür müssen alle Prüfungen eines Semesters mit einer prozentualen Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden (siehe „Prüfungswesen / Beurteilung der Leistungen“).
Bei Nicht-Erreichen besteht eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit. Wird diese
ebenfalls nicht bestanden, kann das Semester einmalig wiederholt werden.

Aufbewahrungspflicht
Die ausgestellten Nachweise dienen bei weiterführenden Aus- und Weiterbildungen
eventuell der Anrechnung von Bildungsleistungen und sollten deshalb über die Ausbildung hinweg aufbewahrt werden.

Prüfungsarten
Die aufgeführten Prüfungsmethoden prüfen sowohl kognitive Fähigkeiten, praktische,
musische und kommunikative Fertigkeiten sowie auch Ihre therapeutische Haltung.
Folgende Prüfungsarten kommen zur Anwendung:

  • Schriftliche Prüfungen
  • Mündliche Prüfungen
  • Werkstattprüfungen
  • Semesterarbeiten
  • Praxisdokumentatione
Q

Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren stellt den Abschluss der theoretischen wie auch der praktischen Ausbildung dar. Die Diplomprüfung findet zum Ende des 6. Semesters statt und
setzt sich wie folgt zusammen:

  • Diplomarbeit
  • Fachgespräch
  • Praktikumsqualifikation

Im fünften Semester werden Sie in das Qualifikationsverfahren eingeführt und vorbereitet.
Das abschliessende Qualifikationsverfahren in der Aktivierung HF am ZAG wird in der
„Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF / zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen“ geregelt.
Sämtliche Vorgaben und Abläufe sind im „Leitfaden Qualifikationsverfahren Aktivierung
HF am ZAG“ aufgeführt und geregelt. Diesen erhalten Sie bei der Einführung im fünften Semester.

Q-ZAG
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung werden verschiedene Evaluationen während Ihrer Ausbildungszeit durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesen Befragungen fliessen in die laufende Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinhalte, der
Methodik / Didaktik, der Personalentwicklung und der Schulorganisation ein.

R

Ruheraum
Im Gruppenraum 321, am Standort Turbinenstrasse 5, 3. Stock befindet sich der Ruheraum für Lernende, Studierende und Teilnehmende des ZAG. Bitte beachten Sie die
Benutzendenordnung, welche im Raum ausgelegt ist.

S

Schulordnung
Die kantonalen Vorgaben für die Führung und Leitung des Bildungszentrums sind in
der Schulordnung geregelt. Das Dokument finden Sie auf der Website des ZAG unter
„Mein ZAG / Meine Schule / Regeln und Pflichten / Unsere Regeln“.

Selbststudium
In der Aktivierung HF werden zwei Formen des Selbststudiums unterschieden:

Selbststudium
Die Studierenden setzen sich anhand selbstgesetzter Ziele mit bestimmten Themen
und Inhalten auseinander. Das Selbststudium ist orts-, zeit- und sozialformunabhängig.
Im Selbststudium werden Inhalte vertieft, ergänzt und / oder erweitert.

Begleitetes Selbststudium
Die Studierenden erhalten ergänzend zu den Präsenzunterrichten Aufgabenstellungen
und Arbeitsaufträge, die sie individuell und / oder in Gruppen bearbeiten.

Stundenplan
Den Stundenplan können Sie in „MyZAG“ einsehen oder auf dem täglich aufgeschalteten Stundenplan im Leitsystem. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Studiengangsbegleitung. Die Anleitung für die Verwendung von „MyZAG“ ist im eZAG einsehbar.

Studiengangsbegleitung
Jedem Studiengang ist für die Dauer der Ausbildung eine Studiengangsbegleitung zugeteilt. Sie plant den Lektionenablauf, unterrichtet zusammen mit anderen Lehrpersonen Aktivierung HF und ist Ihre Ansprechperson bei Fragen zur Organisation, zu den
Prüfungen sowie zum Ablauf der Ausbildung. Die Studiengangsbegleitung ist verantwortlich für die Lernprozessbegleitung der Studierenden während der Ausbildung.

V

Vergünstigungen Studierende
Ihr Status als Studierende / Studierender bringt verschiedene Vergünstigungen mit
sich. Als Nachweis dient Ihnen die Legitimationskarte, welche Ihnen zu Beginn der
Ausbildung ausgestellt wird.

Z

ZusatzangeboteInformationen zu vom ZAG angebotenen Zusatzangeboten erhalten Sie über das Leitsystem sowie über den Aushang in den Schulräumen.

Fachgruppe Gsund
Gesundheitsfördernde Angebote der Fachgruppe „Gsund“ sind auf dem Leitsystem sowie im eZAG ersichtlich.
–> MEHR ERFAHREN

Schreibberatung
Ein Beratungs- und Förderangebot zum Schreiben von Projektarbeiten, Diplomarbeiten
und anderen Texten.
–> MEHR ERFAHREN

Gender & Diversity
Die Fachgruppe setzt sich ein für die Sichtbarmachung und Verankerung von Gender
und Diversity am ZAG.
Sie finden im eZAG unter anderem einen Sprachleitfaden, der Sie beim Schreiben von
Arbeiten unterstützt.