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Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA

Als Assistent/in Gesundheit und Soziales erledige ich einen Aufgaben-Mix aus den Bereichen Medizin, Administration und Logistik. Ich messe den Blutdruck- und Puls meiner Patienten und Patientinnen und unterstütze sie im Haushalt oder beim Einkaufen. Durch meine Arbeit begleite ich Menschen nah und aufmerksam.

  • Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
  • Einfühlungsvermögen und Respekt vor den Klientinnen und Klienten, ihrer Lebensweise und ihren Ansichten
  • Praktisches Geschick
  • Fähigkeit zur Teamarbeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Körperliche Gesundheit
  • Sorgfältige Arbeitsweise
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten

Weitere Informationen erhalte ich bei der Laufbahnberatung Gesundheitsberufe.

Der Lehrbetrieb wählt Bewerbende aus für die Assistenz Gesundheit und Soziales und stellt sie an. Im Kanton Zürich bilden zum Beispiel Spitäler, Heime, psychiatrische Kliniken und Spitex-Institutionen Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales aus.

Unter www.lena.zh.ch findest du das Verzeichnis der offenen Lehrstellen.
Die Schulortzuteilung ist kantonal geregelt.

Lernorte
Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt. Neben dem Unterricht am ZAG arbeitest du in einem Ausbildungsbetrieb (Institutionen des Gesundheits- und Sozialbereichs) und nimmst an überbetrieblichen Kursen üK teil.

Berufskundeunterricht
Im Unterricht Berufskunde lernst du alles, damit du mit Menschen arbeiten kannst. Wir zeigen dir wie du in der Pflege helfen kannst oder Menschen im Alltag unterstützt, beispielswiese beim Waschen der Kleider oder beim Essen.

Du lernst in Gruppen oder du tauscht dich mit deinen Kolleginnen und Kollegen aus. Dabei wirst du von der Lehrperson begleitet und unterstützt. Zudem zeigen wir dir auch wie du mit deinem Laptop oder deinem Handy lernen kannst.

Allgemeinbildung
Im allgemeinbildenden Unterricht wirst du ermutigt, unserer Gesellschaft und der Umwelt engagiert und kritisch gegenüberzutreten. Lehrpersonen vermitteln dir Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge und ermöglichen dir den Erwerb überfachlicher Kompetenzen wie Selbst- und Sozialkompetenz sowie Sprach- und Kommunikationskompetenzen. In der Allgemeinbildung erfährst du Interessantes über Aspekte der Persönlichkeitsbildung, deine Freude und deine Lernbereitschaft werden gefördert.

Sport
Im Sportunterricht geht es darum, euch Lernenden sportliche Betätigungen in allen Formen näherzubringen. Lust an der Bewegung und an der sportlichen Leistung, aber auch Freude und Spass stehen im Vordergrund. Im Sportunterricht fördern wir Teamgeist, Fairness und das soziale Miteinander. Wir lernen den Umgang mit Erfolg und Misserfolg.

Der Sportunterricht am ZAG thematisiert Aspekte der Gesundheitsförderung von Bewegung und Sport individuell und in der Gruppe, in der Halle und draussen in der Natur.

 

Nachteilsausgleich
Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen.

Die Richtlinie «Gewährung von Nachteilsausgleichmassnahmen in der beruflichen Grundbildung» regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs.

Das Antragsformular inklusive Beilagen ist an Frau Julia Amherd, Verantwortliche Person für Nachteilsausgleiche, einzureichen.

Fachkundige individuelle Begleitung (FiB)
FiB ist ein Förderangebot für Lernende der zweijährigen Ausbildung AGS mit dem Zweck, dich individuell zu unterstützen, damit du die Ausbildungsanforderungen und das Qualifikationsverfahren erfolgreich und mit Freude meistern kannst. So werden schulische, berufspraktische, soziale oder persönliche Themen aufgegriffen.

Eine Lehrperson hilft dir, gezielt schulische Lücken, persönliche Defizite oder Arbeitstechniken aufzuarbeiten und deine Lehrziele zu erreichen. So siehst du in kurzer Zeit erste Erfolge und lernst, wie du deine Probleme selbstständig lösen kannst.

Du wirst bei Ausbildungsbeginn über das FiB-Angebot informiert. Wenn du diese Begleitung in Anspruch nehmen möchten, melde dich per E-Mail bei Brigitte Ardüser, brigitte.ardueser@zag.zh.ch. Du wirst an die zuständige FiB-Lehrperson weitergeleitet.

Die FiB ist für dich gemäss Berufsbildungsverordnung kostenlos.

Stützunterricht
Fühlst du dich unsicher in der Ausbildung? Möchtest du Schwierigkeiten meistern? Dann ist der Stützunterricht genau für dich konzipiert. Er orientiert sich an deinen individuellen Bedürfnissen.

Im Stützunterricht Sprachkompetenz werden deine Lese- und Schreibfertigkeiten gefördert. Der Stützunterricht fällt auf einen unterrichtsfreien Tag. Er findet jeweils an einem Nachmittag während drei Lektionen statt.

Du musst ein hohes Mass an Eigenverantwortung, Initiative und die Bereitschaft zum Lernen mitbringen. Bis auf die üblichen Unterrichtsmaterialien ist der Besuch kostenlos. Besuchst du den Stützunterricht, kannst du während dieser Zeit kein Freifach belegen. Sofern der Stützunterricht während der Arbeitszeit stattfindet, ist der Besuch bis zu einem halben Tag pro Woche ohne Lohnabzug möglich.

Du musst dich zum Stützunterricht frühzeitig anmelden. Du hast Zeit dafür bis zum 30. November (für das Frühjahrssemester) oder bis zum 31. Mai (für das Herbstsemester). Ein Antrag soll von folgenden Personen unterschrieben werden:

  • Lernende/r
  • Falls minderjährig: gesetzliche Vertretung
  • Verantwortliche/r im Lehrbetrieb
  • Klassenlehrperson
  • ABU-Lehrperson

Freifächer
Am ZAG kann ich Freifächer als freiwillige Ergänzung zur obligatorischen schulischen Bildung belegen. Diese Fächer werden benotet und erscheinen im regulären Zeugnis.
Ich besuche das Freifach während meiner Frei- und Arbeitszeit – aber nur, wenn ich im Betrieb und in der Berufsfachschule gute Leistungen erbringe. Bis zu einem halben Tag pro Woche dürfen Freifächer auch in die Arbeitszeit fallen, Lohnabzüge dürfen mir nicht gemacht werden. Zuerst aber hole ich das OK von meinem Betrieb.

Englisch
Englisch ist als Weltsprache Voraussetzung zu einer fundierten Aus- und Weiterbildung. Die englische Sprache ist in meinem multikulturellen Umfeld Bedingung für gelungene Kommunikation mit Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Klientinnen und Klienten.
Nach einem vorgängigen Gespräch mit der klassenverantwortlichen Lehrperson kann ich das Anmeldeformular unter ags@zag.zh.ch bestellen.

 

Du hast den Lehrvertrag in der Tasche. Deine Berufsschule ist das ZAG, dort wirst du den Unterricht besuchen. Die Schule beginnt im August nach den Sommerferien. Im Juli erhältst du von uns einen Brief. Darin erfährst du, wann und wo du in deinen ersten Schultag startest.

Bevor es so weit ist, helfen dir die folgenden Informationen, dich auf deinen Start in die Berufslehre am ZAG vorzubereiten.

Dein persönlicher Computer – Bring your one device (BYOD)
Die Digitalisierung des Unterrichts und das Lernen mit e-Lehrmitteln bedingt im Unterricht und zu Hause den Zugang zu einem persönlichen Computer. Für das Lernen am ZAG ist deshalb ein privates Gerät anzuschaffen. Welche Voraussetzungen das Gerät mitbringen muss findest du im Merkblatt BYOD.

Mehr Informationen zum digitalen Lernen am ZAG findest du unter So werde ich begleitet – Tab „Digitales Lernen“.

Deine Lehrmittel
Für den Unterricht benötigst du Lehrmittel. Diese kannst du über den Online Lehrmittel Shop ganz einfach beziehen.
Anleitung Bestellung Lehrmittel

Dein Schulmaterial
Für den Unterricht benötigst du verschiedene (Büro-)Artikel. Diese helfen dir, dein Unterrichtsmaterial organisiert abzulegen und erleichtern dir das strukturierte Lernen.

Bitte bringe das Schulmaterial, die Lehrmittel und deinen persönlichen Laptop am ersten Schultag mit ans ZAG.

Gezielte Förderungen
Unter dem Tab „gezielte Förderungen“ liest du Informationen zum Nachteilsausgleich, dem Stützunterricht (ab dem zweiten Semester möglich) und FiB.

Stipendien und Darlehen
Der Kanton Zürich hilft Personen in Ausbildung mit Stipendien oder Darlehen für die Deckung der Ausbildungskosten. Lernende, die eine kantonal oder eidgenössisch anerkannte Ausbildung machen, können Stipendien beantragen, wenn die Familie wenig Geld hat.
Wichtig für dich: Ausbildungsbeiträge müssen vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Die Gesuche müssen somit bis spätestens am 31. Juli 2024 online eingereicht werden, da ansonsten die Beiträge gekürzt werden. Nach dem 31. Januar 2025 eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Alle Informationen findest du in der rechten Spalte unter „Stipendien und Darlehen“.

Wir freuen uns, dich bald am ZAG zu begrüssen. Wenn du Fragen hast oder etwas unklar ist: Zögere nicht, dich bei uns zu melden.

Programmleitung

Brigitte Ardüser

Berufsschullehrerin
Programmleiterin AGS

E-Mail

Schuladministration

Zuzana Griesbach

Mitarbeiterin Schuladministration

E-Mail I 052 266 09 20