Dentalassistentin/Dentalassistent (DA)
Berufsbild
Dentalassistentinnen und Dentalassistenten sind die unentbehrlichen Mitarbeitenden des Zahnarztes oder der Zahnärztin.
Sie haben ein Interesse für einen medizinischen Beruf und ein Flair für organisatorische und administrative Aufgaben. Sie vereinbaren Behandlungstermine, empfangen Patientinnen und Patienten jeden Alters und legen im Praxisraum Instrumente, Materialien und die Krankengeschichte bereit. Während der Behandlung assistieren sie der Zahnärztin oder dem Zahnarzt.
Anstellung
Anforderungen und Voraussetzung
- Interesse an naturwissenschaftlichen und kaufmännischen Themen
- Freude am Kontakt mit Menschen
- Einfühlungsvermögen und gute Umgangsformen
- Ausgeglichenheit und Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Dienstleistungsbewusstsein
- Organisationsfähigkeit
- Zuverlässige, sorgfältige Arbeitsweise
- Sinn für Hygiene und Sauberkeit
- Abgeschlossene Sekundarschule A oder B
- Keine Überempfindlichkeit gegenüber Chemikalien
Lehrverhältnis
Selektion und Anstellung der Dentalassistentinnen und Dentalassistenten DA für die dreijährige Grundbildung für Erwachsene erfolgen über den Lehrbetrieb.
Unter www.lena.zh.ch finden Sie das Verzeichnis der offenen Lehrstellen.
Die Schulortzuteilung ist kantonal geregelt.
Berufskunde / Ausbildungsverlauf
Drei Lernorte
Die Ausbildung findet an drei Lernorten statt:
- Berufspraxis in zahnärztlichen Betrieben
- Überbetriebliche Kurse
- Berufsfachschule: berufskundlicher Unterricht, allgemeinbildender Unterricht und Sport
Der berufskundliche Unterricht findet am ZAG in Winterthur in Zusammenarbeit mit der Schule Zürich für Dentalassistentinnen (SZDA) statt.
Nachteilsausgleich Berufsfachschule
Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich gemäss der Richtlinie „Gewährung von Nachteilsausgleichmassnahmen in der beruflichen Grundbildung“ beantragen.
Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs. Sie tritt auf den 1. August 2017 in Kraft. Bereits verfügte Massnahmen zum Nachteilsausgleich behalten ihre Gültigkeit
Das Antragsformular inklusive Beilagen sind an Frau Jeannette Gottier, Programmleiterin DA, für Nachteilsausgleichmassnahmen an der Berufsfachschule einzureichen.
Allgemeinbildung ABU
Der allgemeinbildende Unterricht unterstützt Lernende darin, das alltägliche Leben kompetenter und selbstständiger zu bewältigen.
Der allgemeinbildende Unterricht beinhaltet drei Bereiche, die vernetzt unterrichtet werden:
- Gesellschaft (kompetenter und selbstständiger das alltägliche Leben bewältigen)
- Sprache und Kommunikation (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und Sprach-Normen)
- Überfachliche Kompetenzen (Sozialkompetenz, Selbstkompetenz und Methoden- und Medienkomeptenz)
Berufsmaturität
Für Lernende mit guten Leistungen besteht die Möglichkeit, die Berufsmittelschule zu besuchen.
Die Berufsmaturitätsschule (BMS) bereitet motivierte und leistungsfähige Lernende auf das Studium an Fachhochschulen, den Besuch anderer höherer beruflicher Ausbildungsgänge oder auf die Übergangsstufe zur Universitätsausbildung vor. Sie ergänzt die fachliche Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und führt zum eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsausweis.
Die DA-Lernenden des ZAG besuchen die BMS im gesundheitlich-sozialen Bereich an der BBW Winterthur. Zusätzlich zum berufskundlichen Unterricht am ZAG werden folgende Ausbildungstage an der BMS absolviert:
- im ersten Ausbildungsjahr: ein Tag
- im zweiten/dritten Ausbildungsjahr: eineinhalb Tage
Anmeldung und Aufnahmeprüfung
Eine Aufnahmeprüfung ist obligatorisch. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat Berufsmaturitätsschule Winterthur. Geprüft werden in schriftlicher Form Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik (Algebra, Geometrie, Rechnen). Die Prüfung entspricht dem Ausbildungsstand der 3. Sekundarklasse.
Berufsbegleitende BMS II, gesundheitlich-soziale Richtung
Wer sich nach Abschluss der Berufslehre für eine Berufsmaturität entscheidet, kann die BMS II in gesundheitlicher und sozialer Richtung sowohl als Jahreskurs als auch berufsbegleitend absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BBW.
Stützunterricht
Besuch des Stützunterrichts
Das Angebot ist für Lernende konzipiert, bei denen der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wegen der Sprachkompetenz in Frage gestellt ist. Im Unterricht werden alle Bereiche der Sprachkompetenz gezielt trainiert: Sprechen, Hörverstehen, Schreiben und Leseverständnis. Die Kurse werden von erfahrenen Lehrpersonen mit spezieller Kompetenz für Deutsch als Zweitsprache geleitet.
Um einen Erfolg zu verzeichnen, wird von den Lernenden ein hohes Mass an Eigenverantwortung, Initiative und die Bereitschaft zum Lernen unter Einhaltung der geltenden Regeln vorausgesetzt. Bis auf die üblichen Unterrichtsmaterialien ist der Besuch kostenlos.
Der Stützunterricht wird vom zweiten bis zum fünften Semester angeboten. Er umfasst drei Lektionen und fällt auf einen unterrichtsfreien Nachmittag. Der Kursbesuch gilt als Arbeitszeit.
Rechtliche Grundlagen:
BBG Art. 22/BBV Art. 20
„Lexikon der Berufsbildung“
Anmeldung
Für den Besuch des Stützunterrichts ist eine frühzeitige Anmeldung nötig (siehe Download: Antrag Stützunterricht). Die Anmeldung muss bis zum 30. November (für das Frühjahrssemester) bzw. 31. Mai (für das Herbstsemester) erfolgen. Ein Antrag muss von folgenden Parteien unterschrieben werden:
- Lernende/r
- Falls minderjährig: gesetzliche Vertretung
- Verantwortliche/r im Lehrbetrieb
- Klassenlehrperson