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Dein Studium Orthoptik HF von A bis Z

A

Absenzen
Ablauf
Bei einer unvorhergesehenen Absenz melden Sie diese bitte einer Studienkollegin/einem Studienkolleg, sowie der unterrichtenden Lehrperson laut Stundenplan per E-Mail. An einem Prüfungstag muss die Abmeldung zwingend vor Prüfungsbeginn erfolgen und mit einem Arztzeugnis belegt werden.

Vorgaben
Wer mehr als 10 % des Unterrichts versäumt, hat das Semester nicht bestanden. Das Fernbleiben vom Unterricht sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen. Die entsprechenden Reglemente finden Sie auf der Website des ZAG unter „Orthoptik HF / Formulare und Reglemente“.

Stand der Absenzen
Ihr persönlicher Stand der Absenzen kann in „ZAG Tools“ eingesehen werden.

Administration
Zu folgenden Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeitende in der Schuladministration wenden:

Adressänderungen
Die Adressänderungen können per E-Mail an hf@zag.zh.ch gemeldet werden.

Ausbildungsbestätigung
Eine detaillierte Ausbildungsbestätigung erhalten Sie bei Austritt. Darauf finden Sie eine Übersicht Ihrer absolvierten Ausbildungsinhalte.
Die einfach Ausbildungsbestätigung können Sie per E-Mail an hf@zag.zh.ch in Auftrag geben (z.B. für die Kinderzulage).

Basic-Life-Support
Kursbestätigungen erhalten Sie von der unterrichtenden Lehrperson. Bei Verlust fallen die in der Hausordnung aufgeführten Gebühren zur  Neuerstellung an.

Diplom
Das Diplom wird Ihnen nach bestandenem Qualifikationsverfahren und erfolgter Registrierung nach Hause geschickt.

Dispensen
Das Formular „Dispensationsgesuch“ kann am Empfang bezogen oder auf der Website des ZAG heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular müssen Sie der „Programmleitung Orthoptik HF“ mindestens zwei Wochen vor der geplanten Absenz zukommen lassen. Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Bestätigung über den jeweiligen Entscheid.

Zu den zu beantragenden Dispensen zählen:

  • Jugend und Sport
  • Dienstverschiebung
  • Ausserordentlicher Urlaub
  • Bewilligung Nebenbeschäftigung
    Falls Sie während der Theoriesemester einer Nebenbeschäftigung nachgehen, müssen Sie das Formular „Gesuch Nebenbeschäftigung“ bei der Schuladministration HF abgeben. Bei einer Nebenbeschäftigung während der Praktika müssen Sie das Gesuch bei Ihrem zuständigen Praktikumsbetrieb einreichen. Das Formular können Sie auf der Website des ZAG unter „Orthoptik HF / Formulare und Reglemente“ herunterladen.

Ersatz verlorener Unterlagen
Alle verlorenen Unterlagen können bei der Schuladministration HF gegen eine Gebühr nachbestellt werden. Die Dokumente müssen am Empfang abgeholt werden. Die Herausgabe findet nach der Gebührenzahlung statt.

Legitimationskarte
Die Legitimationskarte erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung. Bei Verlust gelten die in der Hausordnung aufgeführten Gebühren.

Ausbildungsverlauf
Den detaillierten Ausbildungsverlauf Ihres Studienganges finden Sie auf der Website des ZAG unter „Höhere Berufsbildung / Orthoptik HF / Ausbildungsverlauf“. Anpassungen der Daten können sich im Verlauf der Ausbildung ergeben. Es gilt für Sie jeweils die aktuelle Version zu Beginn des laufenden Semesters.

B

Beratung am ZAG
Das ZAG-Beratungsteam steht Ihnen bei Fragen in beruflichen und persönlichen Belangen zur Verfügung:

Im persönlichen Gespräch
Montag bis Freitag
08.00 – 17.00 Uhr

Per E-Mail
beratung@zag.zh.ch

Per Telefon
079 800 91 58

Bibliothek
Die Fachbibliothek des ZAG ist Mitglied der SLSP (Swiss Library Service Plattform) und öffentlich zugänglich.

Servicezeiten Ausleihe/Rückgabe und Beratung:
Montag bis Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr

Ausserhalb der Servicezeiten ist die Bibliothek als Lernort geöffnet.

Kontakt: 052 266 08 55 oder bibliothek@zag.zh.ch

MEHR ZUR BIBLIOTHEK

Blended Learning
Im Blended Learning (gemischte Lehr- und Lernform) werden Sie auf der webbasierten Lernplattform eZAG die notwendigen Unterlagen und Angaben finden, welche Sie für Ihr selbstgesteuertes Lernen benötigen. Das Blended Learning bietet Ihnen im eZAG die Möglichkeit orts- und zeitunabhängig die Lerninhalte zu erarbeiten, zu vertiefen sowie Ihren Lernstand zu überprüfen.

D

Drucken und Kopieren
Alle Studierenden erhalten pro Person und Semester ein Guthaben von CHF 30.00 für das Drucken und Kopieren an den Multifunktionsgeräten (MFP) zur Verfügung gestellt.
Dieses Guthaben wird automatisch beim Eintritt und jeweils am 1. März und 1. September auf CHF 30.00 aufgeladen. Ist das Guthaben aufgebraucht, wird das Kopieren und Drucken bis zum nächsten Aufladen kostenpflichtig.
Damit Sie Zugriff auf die MFP-Geräte haben, müssen Sie einen persönlichen PIN generieren. Entsprechende Anleitungen finden Sie im eZAG-Kurs „Digitale Infrastruktur nutzen am ZAG – Drucken mit PIN“. Dort finden Sie auch Anweisungen, wie Sie die Druckaufträge an das Gerät senden müssen.

E

Eintrittsuntersuchung / Impfungen
Für die definitive Aufnahme in den Bildungsgang Orthoptik HF am ZAG ist die Abklärung der vertrauensärztlichen Untersuchung in der Poliklinik des Kantonsspitals Winterthur (KSW) notwendig. Falls der Vertrauensarzt vom KSW Ihnen die Bestätigung aufgrund der eingereichten Unterlagen zum Impfstatus nicht erteilen kann, werden Sie im Verlauf des ersten Semesters zur Eintrittsuntersuchung und Kontrolle Ihres Impfstatus ins KSW aufgeboten. Die Auffrischung Ihres Impfstatus können Sie auch beim Hausarzt durchführen lassen.
Wenn Sie die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie auch der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich nicht erfüllen und die Komplettierung des Impfschutzes auch nach ausführlicher Aufklärung verweigern, besteht keine vollständige
Impfimmunität und wir müssen prüfen, ob Sie die festgelegten Kompetenzen gemäss Rahmenlehrplan in der Praxis uneingeschränkt erwerben können.

E-Mail / Webmail
Sie erhalten bei Ausbildungsbeginn eine persönliche M365-Lizenz und somit auch eine E-Mail-Adresse des ZAG. Sie sind verpflichtet, Ihre E-Mails mehrmals wöchentlich abzurufen.
Nach Abschluss der Ausbildung werden die entsprechenden Daten auf allen IT-Plattformen am ZAG gelöscht (e-ZAG, M365, usw). Das heisst, dass diese bei Bedarf vor Ausbildungsende rechtzeitig auf ein externes Speichermedium zu sichern sind.

ZUM LOGIN „Webmail Outlook M365 „

Englisch
In der Orthoptik HF werden Sie im ersten Bildungsjahr obligatorischen Englischunterricht besuchen. Innerhalb dieser Unterrichte werden Sie in Niveaugruppen je nach Vorkenntnissen eingestuft.

F

Ferien
Die Studierenden der Orthoptik HF erhalten pro Ausbildungsjahr je nach Anstellungsbedingungen vier bis fünf Wochen Ferien.
2 Wochen Ferien werden durch das ZAG organisiert (über Weihnachten/Neujahr).
Die weiteren Ferien sind während der Praktika, in Absprache mit der Praktikumsinstitution, zu beziehen.

H

Hausordnung
In der Hausordnung sind die Regeln aufgeführt, damit an unseren Standorten in einer entspannten und angenehmen Atmosphäre gelernt und gelehrt werden kann.
Sie sind verpflichtet, die Hausordnung sowie die Ergänzung zur Hausordnung innerhalb der ersten 30 Tage am ZAG zu lesen. Nach dieser Frist werden die Lehrpersonen die Lesebestätigung schriftlich einholen.

REGELN UND PFLICHTEN

L

Laptop
Die Digitalisierung des Unterrichts und das Lernen mit e-Lehrmitteln bedingt im Unterricht und zu Hause den Zugang zu einem persönlichen Computer. Für das Lernen ist deshalb ein privates Gerät anzuschaffen.
Das ZAG bietet hierzu ein „drahtloses Netzwerk“ an, welches Ihnen ermöglicht, sich an jedem Ort im ZAG ins Internet und somit auch in die webbasierten Softwarelösungen des ZAG einzuloggen.

Lernbereich Training und Transfer
Laut Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zum Dipl. Orthoptisten HF / zur Dipl. Orthoptisten HF werden 20 % der Unterrichtslektionen in der Theorie, wie auch in der Praxis im Lernbereich Training und Transfer (LTT) unterrichtet.
Diese Unterrichte finden während den Theoriesemestern in Wochenblöcken statt. Die mitzubringenden Materialien werden Ihnen jeweils vor Beginn des Blockes mitgeteilt.

Lernprozessbegleitung
In den Unterrichten zur Lernprozessbegleitung setzen Sie sich intensiv mit dem Thema Lernen auseinander. Durch diese  Auseinandersetzung werden Sie in der Lage sein, Lernziele bezüglich Ihres persönlichen Lernprozesses zu erkennen, zu definieren und im Verlaufe der Ausbildung diese Ziele zu erreichen.
Verschiedene Arten von Reflexionen sind zentral im Unterricht.
Während den Praktika sind die Berufsbildnerinnen / Berufsbildner der jeweiligen Praktikumsinstitution für Sie zuständig.
Bei Problemen und Unklarheiten stehen Ihnen während der Praktika die „Verantwortliche Mentorat Praxis“ sowie die „Verantwortliche Zusammenarbeit Institutionen“ zur Verfügung (siehe Kontakte).

Lohnempfehlungen
Die Studierenden stehen in einem Ausbildungsverhältnis mit dem ZAG. Während der Ausbildung erhalten die Studierenden eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Empfehlung der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit
Zürich (OdA G Zürich). Die Angaben hierfür finden Sie auf der Website der OdA G Zürich unter „www.oda-g-zh.ch„.
Studierende HF sind über die gesamte Dauer der Ausbildung respektive während eines Teils davon Mitarbeitende einer Praktikumsinstitution. In die arbeitsrechtlichen und
sozialversicherungstechnischen Leistungen sind sie in der jeweiligen Praktikumsinstitution eingebunden.

M

Militär
Ihre Aufgebotsdaten für die Dienstpflicht sowie Dienstverschiebungsmöglichkeiten können Sie auf der Website „www.vtg.admin.ch“ einsehen. Bitte teilen Sie der „Programmleitung Orthoptik HF“ diese Daten gleich zu Beginn des Schulblockes mit. Ebenfalls müssen Sie Ihre Praktikumsinstitution über die Aufgebotsdaten in Kenntnis setzen. Dienstverschiebungsgesuche sind frühzeitig der „Programmleitung Orthoptik HF“ mitzuteilen.

P

Passwort
Für den Zugang zum eZAG sowie zum Webmail erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung ein Passwort. Dieses muss beim ersten Login geändert werden. Ein sicherheitsbewusster Umgang mit dem Passwort wird vom ZAG vorausgesetzt. Wir verweisen hierbei auf die Allgemeinen Nutzungsrichtlinien des ZAG (ANRL) vom 01.09.2023 welche auf der Website des ZAG unter „MyZAG / Fragezeichen / About“ einsehbar sind. Bei Verlust melden Sie sich bei der „Programmleitung Orthoptik HF“.

Pflichtliteratur Orthoptik HF
Vor Beginn der Ausbildung wird Ihnen mitgeteilt, welche Literatur Sie während Ihrer Ausbildung benötigen. Der Verkauf wird innerhalb der ersten  Ausbildungstage am ZAG organisiert. Die angegebene Literatur verwenden die Lehrpersonen in Ihrem Unterricht und geben Ihnen hierzu keine Kopien ab.

Praktikum
Während der Ausbildung absolvieren Sie Praktika von verschieden langer Dauer und werden von einer  Bildungsverantwortlichen / einem Berufsbildungsverantwortlichen beziehungsweise von einer Berufsbildnerin / einem Berufsbildner im Erreichen Ihrer Kompetenzen begleitet und unterstützt. Bei Problemen und Unklarheiten steht Ihnen während des Praktikums die „Verantwortlichen Zusammenarbeit Institutionen“ zur Verfügung (siehe Kontakte).

Problem-based Learning (PBL)
Der Unterricht im PBL findet in Gruppen zu max. 12 Studierenden statt. Der PBL-Unterricht ist im Stundenplan mit dem Vermerk PBL ausgewiesen. Das Selbststudium im PBL (Schritt 6) ist am ZAG zu absolvieren (Information an die Tutorin / Tutor, wo Sie sich aufhalten) damit Sie im Selbststudium optimal von Ihren Tutorinnen / Tutoren gefordert und gefördert werden können. Separate Absprachen zu dieser Regelung können sich im Verlauf des PBL-Unterrichts ergeben.

Promotionsordnung
In der Promotionsordnung sowie der Ergänzung zur Promotionsordnung werden die Promotionsbedingungen für Prüfungen innerhalb des Studiums sowie das abschliessende  Qualifikationsverfahren geregelt. Diese finden Sie auf der Website des ZAG unter „Höhere Fachschule / Pflege HF / Formulare und Reglemente“.

Prüfungswesen
Das Prüfungswesen und das abschliessende Qualifikationsverfahren in der Orthoptik HF werden in der Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Orthoptistin/zum
Orthoptisten HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen geregelt (verfügbar auf unserer Website unter „Orthoptik HF / Formulare und Reglemente“).

Prüfungsnachweise
Alle Module eines Ausbildungsjahres müssen promotionswirksam abgeschlossen werden. Hierfür müssen alle Prüfungen eines Semesters mit einer prozentualen Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden (siehe  „Prüfungswesen / Beurteilung der Leistungen“). Bei Nicht-Erreichen besteht eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit. Wird diese ebenfalls nicht bestanden, kann das Ausbildungsjahr einmalig wiederholt werden.

Aufbewahrungspflicht
Die ausgestellten Nachweise dienen bei weiterführenden Aus- und Weiterbildungen eventuell der Anrechnung von Bildungsleistungen und sollten deshalb über die Ausbildung hinweg aufbewahrt werden.

Prüfungsarten
Die aufgeführten Prüfungsmethoden prüfen sowohl kognitive Fähigkeiten, praktische, methodische und kommunikative Fertigkeiten sowie Ihre berufliche Haltung.

Folgende Prüfungsarten kommen zur Anwendung:

  • Schriftliche Prüfungen
  • Mündliche Prüfungen
  •  Gruppenprüfungen (Präsentationen, Filme etc.)
Q

Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren stellt den Abschluss der theoretischen wie auch der praktischen Ausbildung dar. Die Diplomprüfung findet zum Ende des 6. Semesters statt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Diplomarbeit
  • Fachgespräch
  • Praktikumsqualifikation

Im fünften Semester werden Sie in das Qualifikationsverfahren eingeführt und vorbereitet.
Das abschliessende Qualifikationsverfahren in der Orthoptik HF wird in der „Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Orthoptistin HF / zum Orthoptisten HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen“ geregelt.
Sämtliche Vorgaben und Abläufe sind im „Leitfaden Qualifikationsverfahren Orthoptik HF am ZAG“ aufgeführt und geregelt. Diesen erhalten Sie bei der Einführung im fünften Semester.

Q-ZAG
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung werden verschiedene Evaluationen während Ihrer Ausbildungszeit durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesen Befragungen fliessen in die laufende Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinhalte, der
Methodik / Didaktik, der Personalentwicklung und der Schulorganisation ein.

R

Ruheraum
Im Gruppenraum 321, am Standort Turbinenstrasse 5, 3. Stock befindet sich der Ruheraum für Lernende, Studierende und Teilnehmende des ZAG. Bitte beachten Sie die Benutzendenordnung, welche im Raum ausgelegt ist.

S

Schulordnung
Die kantonalen Vorgaben für die Führung und Leitung des Bildungszentrums sind in der Schulordnung geregelt. Das Dokument finden Sie auf der Website des ZAG unter „Mein ZAG / Meine Schule / Regeln und Pflichten / Unsere Regeln“.

Selbststudium
In der Orthoptik HF werden zwei  Formen des Selbststudiums  unterschieden:

Selbststudium
Die Studierenden setzen sich anhand selbstgesetzter Ziele mit bestimmten Themen und Inhalten auseinander. Das Selbststudium ist orts-, zeit- und sozialformunabhängig.
Im Selbststudium werden Inhalte vertieft, ergänzt und / oder erweitert.
Kürzel Stundenplan: SE

  • Keine strukturierte Auftragslenkung
  • Keine Lehrpersonen geplant und anwesend
  • Keine Sichtung der Arbeitsergebnisse

Begleitetes Selbststudium
Die Studierenden erhalten ergänzend zum Präsenzunterricht Aufgabenstellungen und Arbeitsaufträge, die sie individuell und / oder in Gruppen bearbeiten. Kürzel Stundenplan: BS

  • In jeder BS-Einheit besteht ein konkreter Auftrag
  • Schritt 6 des PBL wird in einer BS-Einheit bearbeitet
  • Blended Learning kann in einer BS-Einheit durchgeführt
    werden: Aufträge, Anschauungsmaterial und Anderes stehen auf dem eZAG zur
    Verfügung.

Stundenplan
Den Stundenplan können Sie in „MyZAG“ einsehen oder auf dem täglich aufgeschalteten Stundenplan im Leitsystem. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Person „Programmleitung Orthoptik HF“. Die Anleitung für die Verwendung von „MyZAG“ ist im eZAG einsehbar.

U

Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet in der Orthoptik HF normalerweise zu folgenden Zeiten statt:

1. Lektion: 08.15 – 09.00 Uhr
2. Lektion: 09.10 – 09.55 Uhr
3. Lektion: 10.15 – 11.00 Uhr
4. Lektion: 11.10 – 11.55 Uhr
5. Lektion: 13.00 – 13.45 Uhr
6. Lektion: 13.50 – 14.35 Uhr
7. Lektion: 14.40 – 15.25 Uhr
8. Lektion: 15.30 – 16.15 Uhr

V

Vergünstigungen Studierende
Ihr Status als Studierende / Studierender bringt verschiedene Vergünstigungen mit sich. Als Nachweis dient Ihnen die Legitimationskarte, welche Ihnen zu Beginn der Ausbildung ausgestellt wird.

Z

Zusatzangebote
Informationen zu vom ZAG angebotenen Zusatzangeboten erhalten Sie über das Leitsystem sowie über den Aushang in den Schulräumen.

Fachgruppe Gsund
Gesundheitsfördernde Angebote der Fachgruppe „Gsund“ sind auf dem Leitsystem sowie im eZAG ersichtlich.

Schreibberatung
Ein Beratungs- und Förderangebot zum Schreiben von Projektarbeiten, Diplomarbeiten und anderen Texten.

Gender & Diversity
Die Fachgruppe setzt sich ein für die Sichtbarmachung und Verankerung von Gender und Diversity am ZAG. Sie finden im eZAG unter anderem einen Sprachleitfaden, der Sie beim Schreiben von Arbeiten unterstützt.