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Dein Studium Pflege HF von A bis Z

A

Absenzen
Ablauf
Bei einer unvorhergesehenen Absenz melden Sie diese bitte einer Studienkollegin / einem Studienkolleg, sowie der unterrichtenden Lehrperson laut Stundenplan per E-Mail. An einem Prüfungstag muss die Abmeldung zwingend vor Prüfungsbeginn erfolgen und mit einem Arztzeugnis belegt werden.

Vorgaben
Wer mehr als 10 % des Unterrichts versäumt, hat das Semester nicht bestanden. Das Fernbleiben vom Unterricht sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen. Die entsprechenden Reglemente finden Sie auf der Website des ZAG unter „Pflege HF / Formulare und Reglemente“.

Stand der Absenzen
Ihr persönlicher Stand der Absenzen kann in „ZAG Tools“ eingesehen werden.

Administration
Zu folgenden Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeitende in der Schuladministration wenden:

Adressänderungen
Die Adressänderungen können per E-Mail an hf@zag.zh.ch gemeldet werden.

Ausbildungsbestätigung
Eine detaillierte Ausbildungsbestätigung erhalten Sie bei Austritt. Darauf finden Sie eine Übersicht Ihrer absolvierten Ausbildungsinhalte.

Die einfache Ausbildungsbestätigung können Sie per E-Mail an hf@zag.zh.ch in Auftrag geben (z.B. für die Kinderzulage).

Basic-Life-Support
Kursbestätigungen erhalten Sie von der unterrichtenden Lehrperson. Bei Verlust fallen die in der Hausordnung  aufgeführten Gebühren zur  Neuerstellung an.

Diplom
Das Diplom wird Ihnen nach bestandenem Qualifikationsverfahren und erfolgter Registrierung nach Hause geschickt.

Dispensen
Das Formular „Dispensationsgesuch“ kann am Empfang bezogen oder auf der Website des ZAG heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular müssen Sie der „Abteilungsleitung Pflege HF“ mindestens zwei Wochen vor der Absenz zukommen lassen. Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Bestätigung über den jeweiligen Entscheid.

Zu den zu beantragenden Dispensen zählen:

  • Jugend und Sport
  • Dienstverschiebung
  • Ausserordentlicher Urlaub
  • Bewilligung Nebenbeschäftigung
    Falls Sie, während der Theoriesemester einer Nebenbeschäftigung nachgehen, müssen Sie das Formular „Gesuch Nebenbeschäftigung“ bei der Schuladministration HF abgeben. Bei einer Nebenbeschäftigung während der Praktika müssen Sie das Gesuch bei Ihrem zuständigen Praktikumsbetrieb einreichen. Das Formular können Sie auf der
    Website des ZAG unter „Pflege HF / Formulare und Reglemente“ herunterladen.

Ersatz verlorener Unterlagen
Alle verlorenen Unterlagen können bei der Schuladministration HF gegen eine Gebühr nachbestellt werden. Die Dokumente müssen am Empfang abgeholt werden. Die Herausgabe findet nach der Gebührenzahlung statt.

Legitimationskarte
Die Legitimationskarte erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung Bei Verlust gelten die in der Hausordnung aufgeführten Gebühren.

Arbeitsfelder
Zu Beginn der Ausbildung entscheiden Sie sich für eines der folgenden Arbeitsfelder der Pflege (Ausrichtungen):

  • Pflege und Betreuung von Menschen mit Langzeiterkrankungen
  • Pflege und Betreuung von Menschen zu Hause
  • Pflege und Betreuung psychisch erkrankter Menschen
  • Pflege und Betreuung somatisch erkrankter Menschen
  • Pflege und Betreuung von Menschen in Rehabilitation

Die Unterrichte in den Ausrichtungen erkennen Sie im Stundenplan an den Gruppenangaben Langzeit, Spitex, Psych, Somatik sowie dem Kürzel AI (Ausrichtungsspezifischer Inhalt).
Informationen zum Wechsel des Arbeitsfeldes während der Ausbildung erhalten Sie unter dem Buchstaben W → Wechsel des Arbeitsfeldes.

Ausbildungsverlauf
Den detaillierten Ausbildungsverlauf Ihres Studienganges finden Sie auf der Website des ZAG unter „Höhere Berufsbildung / Pflege HF / Ausbildungsverlauf“. Anpassungen der Daten können sich im Verlauf der Ausbildung ergeben. Es gilt für Sie jeweils die aktuelle Version zu Beginn des laufenden Semesters.

B

Beratung am ZAG
Das ZAG-Beratungsteam steht Ihnen bei Fragen in beruflichen und persönlichen Belangen zur Verfügung:

Im persönlichen Gespräch
Montag bis Freitag
08.00 – 17.00 Uhr

Per E-Mail
beratung@zag.zh.ch

Per Telefon
079 800 91 58

Bereichsleitungen Pflege HF
Die „Bereichsleitungen Pflege HF“ sind jeweils für ein Theoriesemester eines Studienganges zuständig. Die Lehrpersonen der Pflege HF sind den einzelnen Semestern zugeteilt und unterrichten dort schwerpunktmässig. Die „Bereichsleitungen Pflege HF“ sind für Sie die Ansprechpersonen bei Fragen zur Organisation, zu den Prüfungen sowie zum Ablauf des Semesters und des Studiengangs.

Bibliothek
Die Fachbibliothek des ZAG ist Mitglied der SLSP (Swiss Library Service Plattform) und öffentlich zugänglich.

Servicezeiten Ausleihe/Rückgabe und Beratung:
Montag bis Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr

Ausserhalb der Servicezeiten ist die Bibliothek als Lernort geöffnet.

Kontakt: 052 266 08 55 oder bibliothek@zag.zh.ch

MEHR ZUR BIBLIOTHEK

Blended Learning
Im Blended Learning (gemischte Lehr- und Lernform) werden Sie auf der webbasierten Lernplattform eZAG die notwendigen Unterlagen und Angaben finden, welche Sie für Ihr selbstgesteuertes Lernen benötigen.
Das Blended Learning bietet Ihnen im eZAG die Möglichkeit, orts- und zeitunabhängig die Lerninhalte zu erarbeiten, zu vertiefen sowie Ihren Lernstand zu überprüfen.

C

Complesis
Die Praktikumsqualifikation wie auch das gesamte Qualifikationsverfahren werden über die Applikation Complesis abgewickelt. Alle Studierenden, Ausbildungsverantwortlichen wie auch Praxisexperten und Praxisexpertinnen haben Zugriff auf Complesis und können dort alle wichtigen Informationen bezüglich Praktikumsqualifikation und Qualifikationsverfahren einsehen.

D

Drucken und Kopieren
Alle Studierenden erhalten pro Person und Semester ein Guthaben von CHF 30.00 für das Drucken und Kopieren an den Multifunktionsgeräten (MFP) zur Verfügung gestellt.
Dieses Guthaben wird automatisch beim Eintritt und jeweils am 1. März und 1. September auf CHF 30.00 aufgeladen. Ist das Guthaben aufgebraucht, wird das Kopieren und Drucken bis zum nächsten Aufladen kostenpflichtig. Damit Sie Zugriff auf die MFP-Geräte haben, müssen Sie einen persönlichen PIN generieren. Entsprechende Anleitungen finden Sie im eZAG-Kurs „Digitale Infrastruktur nutzen am ZAG – Drucken mit PIN“.

E

Eintrittsuntersuchung / Impfungen
Für die definitive Aufnahme in den Bildungsgang Pflege HF am ZAG ist die Abklärung der vertrauensärztlichen Untersuchung in der Poliklinik des Kantonsspitals Winterthur (KSW) notwendig. Falls der Vertrauensarzt vom KSW Ihnen die Bestätigung aufgrund der eingereichten Unterlagen zum Impfstatus nicht erteilen kann, werden Sie im Verlauf des ersten Semesters zur Eintrittsuntersuchung und Kontrolle Ihres Impfstatus ins KSW aufgeboten.
Die Auffrischung Ihres Impfstatus können Sie auch beim Hausarzt durchführen lassen.
Wenn Sie die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie auch der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich nicht erfüllen und die Komplettierung des Impfschutzes auch nach ausführlicher Aufklärung verweigern, besteht keine vollständige Impfimmunität und wir müssen
prüfen, ob Sie die festgelegten Kompetenzen gemäss Rahmenlehrplan in der Praxis uneingeschränkt erwerben können.

E-Mail / Webmail
Sie erhalten bei Ausbildungsbeginn eine persönliche M365-Lizenz und somit auch eine E-Mail-Adresse des ZAG. Sie sind verpflichtet, Ihre E-Mails mehrmals wöchentlich abzurufen.
Nach Abschluss der Ausbildung werden die entsprechenden Daten auf allen IT-Plattformen am ZAG gelöscht (eZAG, M365 usw.). Das heisst, dass diese bei Bedarf vor Ausbildungsende rechtzeitig auf ein externes Speichermedium zu sichern sind.

ZUM LOGIN „Webmail Outlook M365“.

Englisch
In der Pflege HF werden Sie über die drei Bildungsjahre obligatorischen Fachenglischunterricht besuchen. Innerhalb dieser Unterrichte werden Sie in Niveaugruppen je nach  Vorkenntnissen eingestuft.

F

Ferien
Die Studierenden der Pflege HF erhalten pro Ausbildungsjahr gesamt fünf Wochen Ferien.
Drei Wochen Ferien sind in den Theoriesemestern eingeplant.

  • Frühjahrsstudiengänge: Jahreswochen 30, 31 und 32
  • Herbststudiengänge: Jahreswochen 52, 1 und 7

Zwei Wochen Ferien sind in den  Praxismodulen, in Absprache mit der Praktikumsinstitution, zu beziehen.

Frühjahrssemester
Im Frühjahr starten die Bildungsgänge mit den Theoriesemestern grundsätzlich in der Jahreswoche 12.

H

Hausordnung
In der Hausordnung sind die Regeln aufgeführt, damit an unseren Standorten in einer entspannten und angenehmen Atmosphäre gelernt und gelehrt werden kann.
Sie sind verpflichtet, die Hausordnung sowie die Ergänzung zur Hausordnung innerhalb der ersten 30 Tage am ZAG zu lesen. Nach dieser Frist werden die Lehrpersonen die Lesebestätigung
schriftlich einholen.

REGELN UND PFLICHTEN

Herbstsemester
Im Herbst starten die Bildungsgänge mit den Theoriesemestern grundsätzlich in der Jahreswoche 38.

L

Laptop
Die Digitalisierung des Unterrichts und das Lernen mit e-Lehrmitteln bedingt im Unterricht und zu Hause den Zugang zu einem persönlichen Computer. Für das Lernen ist deshalb ein privates Gerät anzuschaffen.
Das ZAG bietet hierzu ein „drahtloses Netzwerk“ an, welches Ihnen ermöglicht, sich an jedem Ort im ZAG ins Internet und somit auch in die webbasierten Softwarelösungen des ZAG einzuloggen.

Lehrplan ABZ
Der in der Pflege HF vermittelte Lehrplan ABZ wurde im Verbund mit den Höheren Fachschulen der Kantone Aarau, Basel, Bern, Schaffhausen und Zürich (ZAG) neu entwickelt. Die aktuell umgesetzte Version hat den Namen „Lehrplan ABZ“. Die übergeordneten Lehrplaninhalte werden somit auch kantonsübergreifend evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Lernbereich Training und Transfer
Laut Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur Dipl. Pflegefachfrau HF / zum Dipl. Pflegefachmann HF werden 20 % der Unterrichtslektionen in der Theorie wie auch in der Praxis im Lernbereich Training und Transfer (LTT) unterrichtet.
Diese Unterrichte finden während den Theoriesemestern in Wochenblöcken statt. Die mitzubringenden Materialien werden Ihnen jeweils vor Beginn des Blockes mitgeteilt. Über den Ablauf des LTT in den Praxismodulen werden Sie jeweils im Praktikum von den zuständigen Lehrpersonen in den Institutionen informiert.

Für die Unterrichte im LTT Schule gelten folgende Regeln:

Mitnehmen

  • Namensschild
  • Weisses ZAG-T-Shirt, wenn vergessen T-Shirt am Empfang holen (CHF 10.00)
  • Vorgegebene Arbeitshefte LTT und weiteres Material gemäss Einladung

Material

  • Benötigtes Material nach dem FiFo-Prinzip aus den Stationsschränken entnehmen, ggf. sauber zurücklegen
  • Die Pflegebetten dürfen ausschliesslich für Unterrichtszwecke benutzt werden
  • Gebrauchtes Material reinigen und aufräumen, auf einen wirtschaftlichen Umgang mit der Wäsche achten
  • Defektes, beschädigtes Material der Lehrperson melden

Aspekte der Sicherheit und der Hygiene

  • Schuhe mit flachen Absätzen, Halbschuhe, Clogs oder Schlupfschuhe mit gutem Sitz und rutschfest
  • Weisses ZAG-T-Shirt, Unterarme frei
  • Saubere, unlackierte und kurze Fingernägel
  • Kein Finger- oder Armschmuck, Armbanduhr und kein grosser Ohrschmuck oder grosse Ketten (ausgenommen Ring mit ebener Oberfläche), längere Haare zusammenbinden
  • Kopfbedeckung abnehmen (Ausnahme Religionszugehörigkeit)
  • Namensschild gut sichtbar befestigen
  • Verletzungen mit durch Körperflüssigkeit kontaminiertem Material, unverzüglich der Lehrperson melden (weiteres Vorgehen siehe Sicherheitshandbuch / Stichverletzungen)
  • Invasive Techniken sind nur in Anwesenheit einer Lehrperson gestattet

Lernprozessbegleitung
In den Unterrichten zur Lernprozessbegleitung setzen Sie sich intensiv mit dem Thema Lernen auseinander. Durch diese Auseinandersetzung werden Sie in der Lage sein, Lernziele bezüglich Ihres persönlichen Lernprozesses zu erkennen, zu definieren und im Verlauf der Ausbildung diese Ziele zu erreichen.
Verschiedene Arten von Reflexionen sind zentral im Unterricht.
Während den Praktika sind die Berufsbildnerinnen / Berufsbildner der jeweiligen Praktikumsinstitution für Sie zuständig.
Bei Problemen und Unklarheiten stehen Ihnen während der Praktika die „Verantwortlichen Mentorat Praxis“ sowie die „Verantwortliche Zusammenarbeit Institutionen“ zur Verfügung (siehe Kontakte).

Lohnempfehlungen
Die Studierenden stehen in einem Ausbildungsverhältnis mit dem ZAG. Während der Praktika erhalten die Studierenden eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Empfehlung der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich (OdA G Zürich). Die Angaben hierfür finden Sie auf der Website der OdA G Zürich unter „www.oda-g-zh.ch„.
Studierende HF sind über die gesamte Dauer der Ausbildung respektive während eines Teils davon Mitarbeitende einer Praktikumsinstitution. In die arbeitsrechtlichen und  sozialversicherungstechnischen Leistungen sind sie in der jeweiligen Praktikumsinstitution eingebunden.

M

Militär
Ihre Aufgebotsdaten für die Dienstpflicht sowie Dienstverschiebungsmöglichkeiten können Sie auf der Website  „www.vtg.admin.ch“ einsehen. Bitte teilen Sie der für Sie zuständigen Person „Bereichsleitung Pflege HF“ diese Daten gleich zu Beginn eines Theoriesemesters mit. Ebenfalls müssen Sie Ihre Praktikumsinstitution über die Aufgebotsdaten in Kenntnis setzen. Dienstverschiebungsgesuche sind frühzeitig der „Abteilungsleitung Pflege HF“ einzureichen.

P

Passwort
Für den Zugang zum eZAG sowie zum Webmail erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung ein Passwort. Dieses muss beim ersten Login geändert werden. Ein sicherheitsbewusster Umgang mit dem Passwort wird vom ZAG vorausgesetzt. Wir verweisen hierbei auf die Allgemeinen Nutzungsrichtlinien des ZAG (ANRL) vom 01.09.2023 welche unter „MyZAG / Fragezeichen / About“ einsehbar sind. Bei Verlust melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Person „Bereichsleitung Pflege HF“.

Pflichtliteratur Pflege HF
Vor Beginn der Ausbildung werden wir Ihnen den Zugangslink für einen online Einstiegs-Kurs zur Vorbereitung Ihres Studiums zukommen lassen. In den online Dokumenten erfahren Sie, welche Pflichtliteratur Sie für die Ausbildung benötigen.
Das Bestellformular ermöglicht es Ihnen, die Pflichtliteratur direkt bei der Obergass Buchhandlung zu bestellen. Die Bücher werden Ihnen per Post zeitnah zugestellt.
Es steht Ihnen frei, die benötigte Literatur auch an einem anderen Ort zu kaufen. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits in der ersten Woche mit der Pflichtliteratur arbeiten werden. Daher sollten Sie bereits bei Ausbildungsbeginn im Besitz der Bücher sein.
Die Englischbücher bestellen Sie bitte erst nach dem Einstufungstest, der in der ersten Semesterwoche stattfindet. Sie benötigen jeweils nur eines der drei angegebenen Englisch-Exemplare (Niveauunterricht). Die angegebene Literatur verwenden die Lehrpersonen in Ihrem Unterricht und geben Ihnen keine Kopien aus.

Praktikum
Während der Ausbildung besuchen Sie je nach Bildungsgang zwei bis drei Praxismodule (Semester 2, 4 und 6), welche jeweils ein halbes Jahr (Semester) dauern. Die Einteilung der Praxismodule sowie die Kommunikation mit den Institutionen werden von der „Verantwortlichen Zusammenarbeit Institutionen“ vorgenommen. In der Regel sind sie bei einer Institution des Gesundheitswesens direkt angestellt.
In diesem Fall regelt diese den Verlauf Ihrer drei Praktika. Während der Zeit des Praktikums werden Sie von einer/einem  Bildungsverantwortlichen/Berufsbildungsverantwortlichen bzw. Berufsbildnerin/Berufsbildner im Erreichen Ihrer Kompetenzen begleitet und unterstützt.
Bei Problemen und Unklarheiten stehen Ihnen während des Praktikums die „Verantwortlichen Mentorat Praxis“ sowie die „Verantwortliche Zusammenarbeit Institutionen“ zur Verfügung (siehe Kontakte).

Problem-based Learning (PBL)
Der Unterricht im PBL findet in Gruppen zu max. 12 Studierenden statt.
Der PBL-Unterricht sowie die Gruppenzuteilung sind im Stundenplan mit dem Vermerk PBL ausgewiesen.
Der PBL-Unterricht wird in Wochenblöcken durchgeführt. Das Selbststudium im PBL (Schritt 6) ist am ZAG zu absolvieren (Information an die Tutorin / Tutor, wo Sie sich aufhalten) damit Sie im Selbststudium optimal von Ihren Tutorinnen / Tutoren gefordert und gefördert werden können. Separate Absprachen zu dieser Regelung können sich im Verlauf des PBL-Unterrichts ergeben.

Promotionsordnung
In der Promotionsordnung sowie der Ergänzung zur Promotionsordnung werden die Promotionsbedingungen für Prüfungen innerhalb des Studiums sowie das abschliessende  Qualifikationsverfahren geregelt. Diese finden Sie auf der Website des ZAG unter „Höhere Fachschule / Pflege HF / Formulare und Reglemente“.

Prüfungswesen
Das Prüfungswesen und das abschliessende Qualifikationsverfahren in der Pflege HF werden in der Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF / zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen geregelt (verfügbar auf der Website des ZAG unter „Höhere Fachschule / Pflege HF / Formulare und Reglemente“).

Prüfungsnachweise
Alle Module eines Semesters müssen promotionswirksam abgeschlossen werden. Hierfür müssen alle Prüfungen eines Semesters mit einer prozentualen Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden (siehe „Prüfungswesen / Beurteilung der Leistungen“). Bei Nicht-Erreichen besteht eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit. Wird diese ebenfalls nicht bestanden, kann das Semester einmalig wiederholt werden.

Lernleistungsnachweise
Bei nicht-promotionswirksamen Prüfungen erhalten Sie einen Lernleistungsnachweis.

Aufbewahrungspflicht
Die ausgestellten Nachweise dienen bei weiterführenden Aus- und  Weiterbildungen eventuell der Anrechnung von Bildungsleistungen und sollten deshalb über die Ausbildung hinweg aufbewahrt werden.

Prüfungsarten
Die aufgeführten Prüfungsmethoden prüfen sowohl kognitive Fähigkeiten, manuelle und kommunikative Fertigkeiten sowie Ihre pflegerische Haltung. Folgende Prüfungsarten kommen zur Anwendung:

  • Schriftliche Prüfungen
  • Mündliche Prüfungen
  • Objective Structured Clinical Examinations (OSCE-Postenlauf)
  • Projektprüfungen
  • Gruppenprüfungen
  • Strukturierte Praktische Prüfung (SPP

 

Q

Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren (Modul B31.2M) stellt den Abschluss der theoretischen wie auch der praktischen Ausbildung dar. Das gesamte Qualifikationsverfahren wird über die Applikation Complesis abgewickelt (siehe „Complesis“).

Nach dem Abschluss sämtlicher zu absolvierender Module erfolgt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren. Es setzt sich wie folgt zusammen:

  • Diplomarbeit
  • Fachgespräch
  • Praktikumsqualifikation

Am Ende des fünften Semesters werden Sie in das Qualifikationsverfahren eingeführt und vorbereitet.
Das abschliessende  Qualifikationsverfahren in der Pflege HF wird in der „Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF / zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen“ geregelt.
Sämtliche Vorgaben und Abläufe sind im „Leitfaden Qualifikationsverfahren Pflege HF am ZAG“ aufgeführt und geregelt. Diesen erhalten Sie bei der Einführung am Ende des fünften Semesters.

Q-ZAG
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung werden verschiedene Evaluationen während Ihrer Ausbildungszeit durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesen Befragungen fliessen in die laufende Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinhalte, der Methodik / Didaktik, der Personalentwicklung und der Schulorganisation ein.

R

Ruheraum
Im Gruppenraum 321 an Standort Turbinenstrasse 5, 3. Stock, befindet sich der Ruheraum für Lernende, Studierende und Teilnehmende des ZAG. Bitte beachten Sie die Benutzendenordnung, welche im Raum ausgelegt ist.

S

Schulordnung
Die kantonalen Vorgaben für die Führung und Leitung des  Bildungszentrums sind in der Schulordnung geregelt. Das Dokument finden Sie auf der Website des ZAG unter „Mein ZAG / Meine Schule / Regeln und Pflichten / Unsere Regeln“.

Selbststudium
In der Pflege HF werden mehrere Formen des Selbststudiums  unterschieden. Informationen zur Umsetzung werden im Unterricht gegeben.

Stundenplan
Den Stundenplan können Sie in „MyZAG“ einsehen oder auf dem täglich aufgeschalteten Stundenplan im Leitsystem. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Person „Bereichsleitung Pflege HF“. Die Anleitung für die Verwendung von „MyZAG“ ist im eZAG einsehbar.

U

Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet in der Pflege HF zu folgenden Zeiten statt:

1. Lektion: 08.00 – 08.45 Uhr
2. Lektion: 08.55 – 09.40 Uhr
3. Lektion: 10.00 – 10.45 Uhr
4. Lektion: 10.55 – 11.40 Uhr
5. Lektion: 13.00 – 13.45 Uhr
6. Lektion: 13.55 – 14.40 Uhr
7. Lektion: 14.50 – 15.35 Uhr
8. Lektion: 15.45 – 16.30 Uhr

V

Vergünstigungen Studierende
Ihr Status als Studierende / Studierender bringt verschiedene Vergünstigungen mit sich. Als Nachweis dient Ihnen die Legimitationskarte, welche Ihnen zu Beginn der Ausbildung ausgestellt wird.

W

Wechsel des Arbeitsfeldes
Da sich in den drei Bildungsjahren die unterrichteten ausrichtungsspezifischen Inhalte in der Anzahl erhöhen und aufeinander aufbauen, sollte über die drei Bildungsjahre die gleiche Ausrichtung im Theorieunterricht beibehalten werden.
In Ausnahmen können Sie einen Wechsel schriftlich beantragen. Diesen reichen Sie bitte unter Einhaltung der Fristen für das Praktikum schriftlich bei der „Verantwortlichen Zusammenarbeit Institutionen“ ein. Bei einem Wechsel der Ausrichtung in der Theorie reichen Sie den schriftlichen Antrag bei der „Abteilungsleitung Pflege HF“ ein. Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt

Z

Zusatzangebote
Informationen zu vom ZAG angebotenen Zusatzangeboten erhalten Sie über das Leitsystem sowie über den Aushang in den Schulräumen.

Fachgruppe Gsund
Gesundheitsfördernde Angebote der Fachgruppe „Gsund“ sind auf dem Leitsystem sowie im eZAG ersichtlich.

Schreibberatung
Ein Beratungs- und Förderangebot zum Schreiben von Projektarbeiten, Diplomarbeiten und anderen Texten.

Gender & Diversity
Die Fachgruppe setzt sich ein für die Sichtbarmachung und Verankerung von Gender und Diversity am ZAG.
Sie finden im eZAG unter anderem einen Sprachleitfaden, der Sie beim Schreiben von Arbeiten unterstützt.