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Zulassungsverfahren HF

Ein HF-Diplom erweitert meinen pädagogischen und beruflichen Horizont. Ich will an der HF aufgenommen werden und meinen nächsten Karriereschritt im Gesundheitswesen machen. Hier erfahre ich, wie ich an der Höheren Fachschule zugelassen werde und welche Bedingungen ich erfüllen muss.

  • Ich bin mindestens 17 Jahre alt.
  • Ich habe entweder: eine Lehre mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis erfolgreich abgeschlossen oder einen allgemeinbildenden Abschluss (DMS/FMS, Matura) in der Tasche.
  • Meine Deutschkenntnisse sind auf der Stufe C1 des europäischen Referenzrahmens oder höher.

 

 

Als Erstes wird meine Eignung für das Studium im Bereich Gesundheit mit der Kompetenzanalyse Gesundheit HF abgeklärt. Hier melde ich mich zur Kompetenzanalyse an.

Diese Punktzahlen (Cut-Off-Werte) muss ich erreichen, um die Kompetenzanalyse zu bestehen:

  • Gesamtwert ≥ 20
  • Grundwissen ≥ 15
  • Potenzial ≥ 15
  • Berufsspezifisches Wissen ≥ 15

Ist ein Wert oder sind mehrere Werte tiefer als vorgegeben, kann ich den Test gemäss den Vorgaben des Testzentrums wiederholen. Ich muss die Kosten der Kompetenzanalyse Gesundheit HF von CHF 150.- selbst übernehmen.

Die bestandene Kompetenzanalyse reiche ich zusammen mit meinem Portfolio ein.

Als Nächstes erstelle ich mein Portfolio mit meinen Unterlagen gemäss Anmeldeformular (kann jederzeit eingereicht werden). Das Formular für meinen gewünschten Bildungsgang finde ich auf der rechten Dropdown-Seite. Zwischen bestandener Kompetenzanalyse und dem Eignungsgespräch dürfen nicht mehr als 18 Monate liegen.

Die „einzureichenden (Gesundheits-)Dokumente“ finden Sie auf der rechten Dropdownseite. So sollen die Dokumente eingereicht werden:

  • Dokumente auf der rechten Seite downloaden und ausfüllen
  • Blätter ausdrucken und unterschreiben
  • Dokumente senden per Email (zulassung@zag.zh.ch) oder Post an:

Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen
Zulassung HF
Turbinenstrasse 5
8400 Winterthur

Nachdem ich die Bestätigung meines Portfolios erhalten habe, organisiere ich mir mein Eignungspraktikum in meinem gewählten Arbeitsfeld. Mit diesem kurzen Einblick in die Praxis erhalte ich eine Fremdbeurteilung und kann mich selbst bewerten. Das Eignungspraktikum muss mindestens zwei Tage dauern.

Die Unterlagen zum Eignungspraktikum finde ich auf der rechten Dropdown-Seite. Das ausgefüllte Formular der Selbstbeurteilung sende ich an: ZAG, Zulassung HF, Turbinenstrasse 5, 8400 Winterthur oder per E-Mail an: zulassung@zag.zh.ch

Weitere einzureichende Unterlagen finde ich auf der rechten Seite. Die Dokumente dürfen nicht älter als 90 Tage sein. Stichtag ist der jeweilige Ausbildungsbeginn.

Abschliessend werde ich zum Eignungsgespräch eingeladen. Hier wird meine Eignung zum Beruf geprüft. Ich soll über meine zukünftige Rolle als Fachperson reflektieren, die Fremd- und Selbstbeurteilung werden verglichen.

Erhalte ich eine Zusage, bin ich zum Bildungsgang zugelassen. Das positive Abklärungsresultat bleibt drei Jahre gültig. Bei Ausbildungsbeginn kann ich einen aktuellen Impfstatus für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorweisen.

 

Zulassungsverfahren

Ursula Sailer-Walther

Berufsschullehrerin
Verantwortliche Zulassungsverfahren HF

E-Mail

Für das Anrechnungsverfahren zum berufsbegleitenden Bildungsgang Pflege HF werden Sie zugelassen, wenn Sie

  • eine dreijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einen allgemeinbildenden Abschluss (DMS/FMS oder Matura) absolviert haben,
  • ein Jahr Berufserfahrung (100 %) nach Abschluss der Grundausbildung mitbringen,
  • eine Anstellung von mindestens 50 Stellenprozent im Ausbildungsschwerpunkt haben,
  • einen Kompetenzanalyse Gesundheit HF einreichen
  • Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 des europäischen Referenzrahmens oder höher C1 vorweisen können.

Ihr erster Schritt ist die Teilnahme an der obligatorischen Informationsveranstaltung. Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Website.

Mit dem Berufsbegleitenden Bildungsgang Pflege HF können Sie beginnen, wenn Sie

  • das Anrechnungsverfahren erfolgreich absolviert haben,
  • vorweisen, dass Ihr praktischer Ausbildungsort eine schriftliche Vereinbarung mit dem ZAG hat,
  • bei Ausbildungsbeginn einen aktuellen Impfstatus für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorweisen können.

Das Verfahren zur Anrechnung von formell oder nicht-formell erworbenen Bildungsleistungen und Kompetenzen wird am ZAG durchgeführt und erfolgt über vier Phasen:

  1. Information und Beratung: Sie erhalten Auskunft über ihre Möglichkeiten, sich Bildungsleistungen und berufliche Handlungskompetenzen anrechnen zu lassen.
  2. Bilanzierung: Sie identifizieren und analysieren Ihre persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen sowie Ihre Vorbildungen und dokumentieren dies in einem Dossier. Die ausgewiesenen, nicht-formell erworbenen Bildungsleistungen, werden mit den geforderten beruflichen Handlungskompetenz verglichen.
  3. Beurteilung: Fachexpertinnen und -experten des ZAG überprüfen das Dossier und geben eine Empfehlung ab, welche Kompetenzen angerechnet werden können.
  4. Anrechnung: Die Promotionskommission des ZAG entscheidet anhand der Empfehlung der Fachexperten und -expertinnen, welche Kompetenzen angerechnet werden. Anschliessend erhalten Sie eine Bestätigung der Anrechnungen und Informationen, welche Module für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren Pflegefachfrau HF/Pflegefachmann HF noch zu absolvieren sind.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Das Anrechnungsverfahren muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
  • Der Promotionsentscheid (siehe Punkt 4) hat drei Jahre Gültigkeit. Die zukünftigen Studierenden müssen innerhalb dieser Frist mit der Ausbildung (Besuch der Module) beginnen.

Es gelten die AGB für das Zahlungsmodul Anrechnungsverfahren BB Pflege HF des ZAG.

Anrechnungsverfahren

Beatrice Sixt Züllig

Berufsschullehrerin

E-Mail